In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür ist die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV Art. 32b. Dazu gehört auch, dass elektrische Geräte regelmässig geprüft werden, um Gefahren beim Gebrauch auszuschliessen.
Seit 2018 beschreibt die Schweizer Norm SNR 462638 genau, wie solche Prüfungen durchzuführen sind und welche Geräte betroffen sind.
Alle tragbaren und steckbaren Geräte bis 1000 Volt Wechselspannung oder 1500
Volt Gleichspannung müssen geprüft werden. Dazu zählen zum Beispiel Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Haushaltsgeräte, Kaffeemaschinen, Computer, Bildschirme oder Netzteile. Kurz gesagt, alle Geräte, die ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden und von Mitarbeitenden genutzt werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach der Nutzung: 12 Monate für Industrie, Baustellen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Labors, gewerblich genutzte Küchen oder Feuerwehren und 24 Monate für Büros, Hotels und Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich müssen Prüfungen nach Reparaturen, Umbauten oder Instandsetzungen durchgeführt werden.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber oder den Sicherheitsbeauftragten. Sie müssen sicherstellen, dass alle Geräte geprüft und dokumentiert werden. Dies kann durch eigene Fachkräfte wie Betriebselektriker oder durch externe Spezialisten erfolgen. Diese Pflicht betrifft alle Betriebe, egal ob Kleinunternehmen, Handwerksbetrieb, Arztpraxis, Restaurant, Hotel oder Büro.
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